Alle Elektro-/Elektronikgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, sind mit dem nebenstehend abgebildeten Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet.

Dieses Zeichen bedeutet: Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Stattdessen sind Elektroaltgeräte am Ende ihrer Lebensdauer einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.

Du hast Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten.

durchgestrichene Abfalltonne 

Hinweise zu der Möglichkeit der Rückgabe von Altgeräten für Endnutzer:

Dir stehen als Endnutzer und Besitzer von Altgeräten folgende Rückgabemöglichkeiten zu:

a)     Rückgabe/Abholung bei Kauf eines Neugeräts und Auslieferung an privaten Haushalt

Bei Abschluss eines Kaufvertrages mit uns über ein neues Elektro- oder Elektronikgerät hast du die Möglichkeit, ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Neugerät erfüllt, unentgeltlich zurückzugeben.

Ist Ort der Abgabe dein privater Haushalt, kann die Rückgabe auf deinen Wunsch durch eine kostenlose Abholung erfolgen. Die Abholung übernimmt ein zu diesem Zweck von uns beauftragter Dienstleister: HH Compliance LTD, ein Unternehmen der Landbell Group. Wir werden dich unmittelbar nach deiner Bestelleingabe über die genauen Abholbedingungen informieren und dich mit dem Dienstleister verbinden, damit du ihm deine Berechtigung anhand deiner Bestelldaten nachweisen und einen Termin zur Abholung vor deiner Haustür vereinbaren kannst.

Erfolgt der Vertrieb des Neugeräts ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, gilt einschränkend:

-        Die kostenlose Abholung eines geräteart- und funktionsgleichen Altgeräts erfolgt nur, wenn es sich dabei um ein Gerät der Kategorie 1 (Wärmeübertrager), 2 (Bildschirme, Monitore, Geräte mit Bildschirmen mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm²) und/oder 4 (Großgeräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt) handelt.

-        Handelt es sich stattdessen um ein Altgerät der Kategorie 3, 5 und/oder 6, erfolgt eine kostenlose Abholung nicht und gilt stattdessen für die kostenlose Rückgabe der nachfolgende Buchstabe b)

Eine Übersicht über die Gerätekategorien und die jeweils erfassten Geräte findet sich hier: 

https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/anlage_1.html, und  hier:

https://www.stiftung-ear.de/de/themen/elektrog/herstellerbevollmaechtigte/geraetezuordnung

b)     Rückgabe bei Kauf eines Neugerätes und Abgabe anderenorts/Rückgabe von Kleingeräten

Bei Abschluss eines Kaufvertrages mit uns über ein neues Elektrogerät, das nicht an den privaten Haushalt ausgeliefert wird, und bei Vertrieb eines Neugeräts der Kategorien 3, 5 und/oder 6 ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln mit Auslieferung an den privaten Haushalt besteht die Möglichkeit, ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Neugerät erfüllt, unentgeltlich zurückzugeben.

Dieselbe Möglichkeit besteht unabhängig vom Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes auch für Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind. Die Rückgabemöglichkeit ist in diesem Fall auf 3 Altgeräte pro Geräteart beschränkt.

Beim Vertrieb ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln erfolgt unter den oben genannten Voraussetzungen die Rückgabe

-        von Altgeräten der Kategorien 3, 5 und/oder 6

-        von Altgeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind,

durch geeignete Rückgabe­möglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu dir als Endnutzer.

Anderenfalls erfolgt die Rückgabe am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu.

c)     Sonstige Rückgabemöglichkeiten

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können die Altgeräte zudem bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.